direkt zum Seiteninhalt
Logo von

Sie haben Fragen? +49 9231 7909-584

Stiftung SLW - 2025

Mit der
Stiftung SLW Bayern
doppelt abgesichert!

  • Kirchenrente mit Arbeitgeberzuschuss und Berufs­unfähig­keitsschutz
  • Kranken­zusatz­ver­si­che­rung mit Option zur Höherversicherung

 


Ihre doppelte Absicherung

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten, sondern Ihnen Zusatzleistungen an die Hand zu geben, die weit über ein normales Maß hinaus gehen.

Als Arbeitnehmer sind Sie in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert.

Durch große Veränderungen in Deutschland, insbesondere durch das zunehmende Älterwerden, nehmen bekanntermaßen die Leistungen immer mehr ab. Dies betrifft insbesondere die Themen Absicherung im Krankheitsfall und Versorgung des wohlverdienten Ruhestandes.

Möchte man hier privat Vorsorge treffen ist es meist steuerlich nicht absetzbar und man muss oft eine Gesundheitsprüfung bestehen.

Über unseren Rahmenvertrag mit der Versicherungskammer Bayern können Sie sowohl für das Thema Absicherung im Krankheitsfall (über den bereits bestehenden Beihilfetarif hinaus) als auch für Ihre Alters­vorsorge zu Sonderkonditionen vorsorgen und dies ist sogar staatlich gefördert.

 


Ihre Kirchenrente mit Arbeitgeberzuschuss und Berufunfähigkeitsschutz

Wir sind stolz Ihnen als Ihr Arbeitgeber die Möglichkeiten der Kirchenrente  anbieten zu können. Über die Gesetzliche Rentenversicherung und die bestehende Versorgung über die Bayerische Versorgungskammer hinaus, die man als Basisabsicherung sehen kann, ist Sie ein wichtiger Baustein, der Ihnen hilft, effektiv für das Alter vorzusorgen.

  • Zusätzliche Absicherung: Mit der Kirchenrente können Sie die gesetzliche Rente sinnvoll ergänzen und so den Lebensstandard im Ruhestand verbessern. 
  • Steuerliche Vorteile: Beiträge zur betrieblichen Alters­vorsorge sind in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Arbeitgeberzuschuss über den Tarifvertrag hinausgehend sowohl für Pensionskasse als auch Unterstützungskasse.
  • Vermögenswirksame Leistungen können abgabenfrei mit eingebracht werden.
  • Berufs­unfähig­keitsschutz (ohne Gesundheitsfragen) inclusive: Ihre Beiträge werden übernommen, falls Sie berufsunfähig werden sollten.
  • Attraktive Konditionen: Durch den bestehenden Gruppenvertrag erhalten Sie noch bessere Leistungen.
  • Flexibilität: Sie können den Beitrag jederzeit an Ihre persönliche Lebenssituation anpassen.

Die bAV kurz und einfach erklärt – Film ab!


Beispiel – so könnte Ihre Kirchenrente aussehen:


54 Euro

Eigenbeitrag (Netto)

45 Euro

Ersparnis Steuer- und Sozialversicherung

21,65 Euro

Zuschuss Arbeitgeber

133.000 Euro

unverbindl. Ablaufleistung


Beispielrechnung Unterstützungskasse: 30 jähriger Mitarbeitender mit einer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr. Die Ablaufleistung beinhaltet nicht garantierte Überschüsse.  Es wird eine jährlich gleichbleibende Wertsteigerung von 6 % der Anteile des Wertsicherungsfonds und der Anlagekonzepte angenommen. Es wird ein VWL-Zuschuss von 6,65 € berücksichtigt.


Moderne Tarife

Abhängig vom Durchführungsweg können Sie wählen zwischen unterschiedlichen Tarifen und Garantie-Varianten im Gruppensondertarif.

SLW und Staat fördern zusätzlich

Sichern Sie sich nicht nur Steuer- und Sozialabgabenfreiheit sondern zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse für die Einzahlungen.

Hohe Flexibilität

Passen Sie den monatlichen Beitrag individuell an Ihre Lebenssituation an und entscheiden Sie frei zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung.


Mit der Beihilfe plus Erhöhungsoption auch im Krankheitsfall gut versorgt

Das deutsche Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt – dennoch bleiben Lücken. Als kirchlicher Mitarbeiter profitieren Sie bereits von unserer Sozialleistung – der Beihilfe.
Mit weiteren Bausteinen, ganz nach Ihren Wünschen und Ansprüchen, können Sie Ihren Schutz sinnvoll ergänzen und dadurch eine optimale Versorgung erreichen. 

Wie können Sie sich informieren?

- Sie können sich über den Link wichtige Informationen hier verschaffen und sogar Prospekte etc. downloaden: www.vkb.de/kirchen

- Gerade für den meist gewählten Tarif 820 k plus können wir empfehlen sich direkt mit den speziellen Ansprechpartnern unter +49 89 2160-8505 in Verbindung zu setzen.

- Für den Vorsorge-Tarif können Sie sich auch gerne direkt an Herrn Wurm wenden.

Hinweis: Innerhalb der ersten 6 Monate nach erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung im kirchlichen Dienst können Sie den Tarif 820 K Plus einmalig ohne Gesundheitsprüfung abschließen.


Die kirchliche Höherversicherung - Film ab!


Ihr persönlicher Ansprechpartner

Kontaktfoto

Alexander Wurm
Versicherungsbüro Alexander Wurm

Robert-Koch-Str. 2
95615 Marktredwitz

+49 9231 7909-584
alexander_wurm@wurm.vkb.de


Jetzt Kontakt aufnehmen


Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld

FAQ

Was ist eine betriebliche Alters­vorsorge?

Mit einer betrieblichen Alters­vorsorge, auch Betriebsrente genannt, haben Sie die Möglichkeit, sich über den Arbeitgeber eine Zusatzrente aufzubauen. Denn als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Einkommens für die betriebliche Alters­vorsorge verwenden. Sie profitieren bei dieser Form der Alterssicherung von einer staatlichen Förderung, da Ihr Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente fließt.

Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für den Abschluss einer bAV, um so die Versorgungslücke im Alter zu schließen, da für sie die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreicht.

Es gibt mehrere Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Alters­vorsorge, die ein Arbeitgeber einführen kann.

Wie funktioniert eine betriebliche Alters­vorsorge?

Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen eine betriebliche Alters­vorsorge in Form einer Betriebsrente. Dieses Betriebsrenten-Modell legt Ihr Arbeitgeber zusammen mit unseren bAV-Experten fest. Sie entscheiden, welchen monatlichen Beitrag Sie selbst zum Aufbau Ihrer Betriebsrente einbringen wollen.

Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist eine freiwillige und zusätzliche Vergütung Ihres Arbeitgebers für Sie. Immer mehr Firmen bieten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Form der Alters­vorsorge an. Unabhängig davon haben Sie als Arbeitnehmer jedoch auch einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, die Sie durch eine sogenannte Entgeltumwandlung selbst ansparen.

Von der Entgelt- oder auch Gehaltsumwandlung spricht man, wenn Sie als Arbeitnehmer einen Teil Ihres Gehalts in eine bAV stecken. Dies geschieht, indem der Arbeitgeber den Beitrag zur bAV direkt vom Bruttolohn abzieht und – gegebenenfalls aufgestockt durch seinen Arbeitgeberanteil – an die Bayern-Leben (den Lebensversicherer der Versicherungskammer) überweist.

Als Auszahlungsform der Direktversicherung können Sie später entweder eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung wählen.

Wie funktioniert die staatliche Förderung der betrieblichen Alters­vorsorge?

Der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Alters­vorsorge, indem er auf Ihren Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Die Beiträge mindern so Ihr steuer- und abgabenpflichtiges Bruttogehalt: Je nach Höhe Ihrer persönlichen Belastung durch Steuerabzüge und Sozialabgaben werden Sie den monatlichen Beitrag nur etwa zur Hälfte im Netto spüren. 

Wie flexibel bleibe ich mit der FirmenRente?

Ganz nach Ihren Bedürfnissen bieten wir bei der Direktversicherung die Flexibilität, die Sie sich für den Aufbau Ihrer Altersabsicherung wün­schen:

  • Sie wählen, ob Sie eine klassische sicherheitsorientierte Kapitalanlage bevorzugen und/oder von günstigen Entwicklungen der Kapitalmärkte profitieren wollen.
  • Während der Laufzeit können Sie den Beitrag an Ihre persönliche Lebenssituation anpassen, also reduzieren, aussetzen oder aufstocken.
  • Sie haben außerdem die Wahl zwischen Rente oder Kapitalauszahlung. 

Was passiert mit der betrieblichen Alters­vorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel?

Die betriebliche Alters­vorsorge bleibt Ihnen sicher, denn bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie unsere FirmenRente entweder mitnehmen oder als private Alterssicherung weiterführen. Auch eine Beitragsfreistellung ist möglich.

Was muss ich steuerlich bei der Auszahlung der betrieblichen Alters­vorsorge beachten?

Bei der Auszahlung der bertrieblichen Alters­vorsorge haben Sie die Wahl zwischen einer monatlichen Rente oder einer Kapitalauszahlung.

Da die Einzahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei geleistet wurden, unterliegt die Auszahlung der Einkommensteuer und SV-Pflicht. Im Vergleich zum Arbeitslohn fällt das Einkommen im Rentenalter zumeist deutlich niedriger aus, so dass auch weniger Steuern gezahlt werden müssen. Je nach Ihrer Einkommenssituation im Rentenalter müssen Sie häufig auch gar nichts versteuern, so dass Ihre  betriebliche Alters­vorsorge nicht bzw. kaum belastet wird.

Bei gesetzlich Krankenversicherten werden auf die Auszahlungen aus der betrieblichen Alters­vorsorge zwar Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung fällig, diese unterliegen aber bei Pflichtversicherten in der Kranken­ver­si­che­rung der Rentner einem dynamischen Freibetrag, der ebenfalls die Belastung schmälert bzw. zu einem Komplettentfall führen kann.


Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Cookies