Eigenbeitrag (Netto)
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Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten, sondern Ihnen Zusatzleistungen an die Hand zu geben, die weit über ein normales Maß hinaus gehen.
Als Arbeitnehmer sind Sie in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert.
Durch große Veränderungen in Deutschland, insbesondere durch das zunehmende Älterwerden, nehmen bekanntermaßen die Leistungen immer mehr ab. Dies betrifft insbesondere die Themen Absicherung im Krankheitsfall und Versorgung des wohlverdienten Ruhestandes.
Möchte man hier privat Vorsorge treffen ist es meist steuerlich nicht absetzbar und man muss oft eine Gesundheitsprüfung bestehen.
Über unseren Rahmenvertrag mit der Versicherungskammer Bayern können Sie sowohl für das Thema Absicherung im Krankheitsfall (über den bereits bestehenden Beihilfetarif hinaus) als auch für Ihre Altersvorsorge zu Sonderkonditionen vorsorgen und dies ist sogar staatlich gefördert.
Wir sind stolz Ihnen als Ihr Arbeitgeber die Möglichkeiten der Kirchenrente anbieten zu können. Über die Gesetzliche Rentenversicherung und die bestehende Versorgung über die Bayerische Versorgungskammer hinaus, die man als Basisabsicherung sehen kann, ist Sie ein wichtiger Baustein, der Ihnen hilft, effektiv für das Alter vorzusorgen.
Eigenbeitrag (Netto)
Ersparnis Steuer- und Sozialversicherung
Zuschuss Arbeitgeber
unverbindl. Ablaufleistung
Beispielrechnung Unterstützungskasse: 30 jähriger Mitarbeitender mit einer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr. Die Ablaufleistung beinhaltet nicht garantierte Überschüsse. Es wird eine jährlich gleichbleibende Wertsteigerung von 6 % der Anteile des Wertsicherungsfonds und der Anlagekonzepte angenommen. Es wird ein VWL-Zuschuss von 6,65 € berücksichtigt.
Abhängig vom Durchführungsweg können Sie wählen zwischen unterschiedlichen Tarifen und Garantie-Varianten im Gruppensondertarif.
Sichern Sie sich nicht nur Steuer- und Sozialabgabenfreiheit sondern zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse für die Einzahlungen.
Passen Sie den monatlichen Beitrag individuell an Ihre Lebenssituation an und entscheiden Sie frei zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung.
Das deutsche Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt – dennoch bleiben Lücken. Als kirchlicher Mitarbeiter profitieren Sie bereits von unserer Sozialleistung – der Beihilfe.
Mit weiteren Bausteinen, ganz nach Ihren Wünschen und Ansprüchen, können Sie Ihren Schutz sinnvoll ergänzen und dadurch eine optimale Versorgung erreichen.
Wie können Sie sich informieren?
- Sie können sich über den Link wichtige Informationen hier verschaffen und sogar Prospekte etc. downloaden: www.vkb.de/kirchen
- Gerade für den meist gewählten Tarif 820 k plus können wir empfehlen sich direkt mit den speziellen Ansprechpartnern unter +49 89 2160-8505 in Verbindung zu setzen.
- Für den Vorsorge-Tarif können Sie sich auch gerne direkt an Herrn Wurm wenden.
Hinweis: Innerhalb der ersten 6 Monate nach erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung im kirchlichen Dienst können Sie den Tarif 820 K Plus einmalig ohne Gesundheitsprüfung abschließen.

Alexander Wurm
Versicherungsbüro Alexander Wurm
Robert-Koch-Str. 2
95615 Marktredwitz
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge, auch Betriebsrente genannt, haben Sie die Möglichkeit, sich über den Arbeitgeber eine Zusatzrente aufzubauen. Denn als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge verwenden. Sie profitieren bei dieser Form der Alterssicherung von einer staatlichen Förderung, da Ihr Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente fließt.
Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für den Abschluss einer bAV, um so die Versorgungslücke im Alter zu schließen, da für sie die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreicht.
Es gibt mehrere Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber einführen kann.
Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Betriebsrente. Dieses Betriebsrenten-Modell legt Ihr Arbeitgeber zusammen mit unseren bAV-Experten fest. Sie entscheiden, welchen monatlichen Beitrag Sie selbst zum Aufbau Ihrer Betriebsrente einbringen wollen.
Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist eine freiwillige und zusätzliche Vergütung Ihres Arbeitgebers für Sie. Immer mehr Firmen bieten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Form der Altersvorsorge an. Unabhängig davon haben Sie als Arbeitnehmer jedoch auch einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, die Sie durch eine sogenannte Entgeltumwandlung selbst ansparen.
Von der Entgelt- oder auch Gehaltsumwandlung spricht man, wenn Sie als Arbeitnehmer einen Teil Ihres Gehalts in eine bAV stecken. Dies geschieht, indem der Arbeitgeber den Beitrag zur bAV direkt vom Bruttolohn abzieht und – gegebenenfalls aufgestockt durch seinen Arbeitgeberanteil – an die Bayern-Leben (den Lebensversicherer der Versicherungskammer) überweist.
Als Auszahlungsform der Direktversicherung können Sie später entweder eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung wählen.
Der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, indem er auf Ihren Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Die Beiträge mindern so Ihr steuer- und abgabenpflichtiges Bruttogehalt: Je nach Höhe Ihrer persönlichen Belastung durch Steuerabzüge und Sozialabgaben werden Sie den monatlichen Beitrag nur etwa zur Hälfte im Netto spüren.
Ganz nach Ihren Bedürfnissen bieten wir bei der Direktversicherung die Flexibilität, die Sie sich für den Aufbau Ihrer Altersabsicherung wünschen:
Die betriebliche Altersvorsorge bleibt Ihnen sicher, denn bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie unsere FirmenRente entweder mitnehmen oder als private Alterssicherung weiterführen. Auch eine Beitragsfreistellung ist möglich.