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Musterseite Sparkasse-VKB

Mit der Betriebsrente
der Muster GmbH (Logo)
schon heute für morgen absichern!

  • Arbeitgeberzuschuss von X Euro im Jahr zu Gunsten der Betriebsrente
  • Steuer- und Sozialversicherungsersparnis von bis zu über 1.500 Euro jährlich

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Heute an morgen denken: Deine finanzielle Absicherung

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir möchten euch über die Möglichkeiten unserer Betriebsrente informieren, die wir als Arbeitgeber gerne anbieten. Die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) ist eine wichtige Zusatzleistung, die euch helfen soll effektiv für das Alter vorzusorgen.

  • Zusätzliche Absicherung: Mit einer Betriebsrente könnt ihr eure gesetzliche Rente sinnvoll ergänzen und so euren Lebensstandard im Ruhestand besser absichern.
  • Steuerliche Vorteile: Beiträge zur betrieblichen Alters­vorsorge sind in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Arbeitgeberzuschuss: Wir als Arbeitgeber beteiligen uns an eurer Betriebsrente. So wächst euer Alters­vorsorgekapital schneller.
  • Attraktive Konditionen: Durch Gruppenverträge erhaltet ihr günstigere Konditionen als bei individuellen Vorsorgeprodukten.
  • Flexibilität: Ihr könnt selbst entscheiden, wie viel ihr in eure betriebliche Alters­vorsorge einzahlen möchtet und könnt dies jederzeit anpassen.

Die bAV kurz und einfach erklärt – Film ab!


Beispiel – so könnte deine Betriebsrente aussehen


50 Euro

Eigenbeitrag (Netto)

42 Euro

Ersparniss Steuer- und Sozialversicherung

50 Euro

Zuschuss Arbeitgeber

100.000 Euro

Ablaufleistung


Beispielrechnung: 30 jähriger Mitarbeiter mit einer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr. Die Ablaufleistung beinhaltet auch nicht garantierte Überschüsse.  Es wird eine jährlich gleichbleibenden Wertsteigerung von X % der Anteile des Wertsicherungsfonds und der Anlagekonzepte angenommen.


600 Euro Zuschuss

Dein Arbeitgeber zahlt mit in deine Betriebsrente ein und schenkt dir so bis zu 600 Euro im Jahr für deine Alters­vorsorge.

Förderung vom Staat

Sicher dir die Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit für die Einzahlungen in die Betriebsrente.

Volle Flexibilität

Passe deinen monatlichen Beitrag individuell an deine Lebenssituation an und entscheide frei zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung.


Dein persönlicher Ansprechpartner

Kontaktfoto

Max Mustermann

 : Max.Mustermann@Sparkasse.de

 : 0151 123456

 

Sparkasse Musterstadt

Sparkassenstr. 1

12345 Musterstadt


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FAQ

Was ist eine betriebliche Alters­vorsorge?

Mit einer betrieblichen Alters­vorsorge, auch Betriebsrente genannt, haben Sie die Möglichkeit, sich über den Arbeitgeber eine Zusatzrente aufzubauen. Denn als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Einkommens für die betriebliche Alters­vorsorge verwenden. Sie profitieren bei dieser Form der Alterssicherung von einer staatlichen Förderung, da Ihr Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente fließt.

Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für den Abschluss einer bAV, um so die Versorgungslücke im Alter zu schließen, da für sie die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreicht.

Es gibt mehrere Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Alters­vorsorge, die ein Arbeitgeber einführen kann.

Wie funktioniert eine betriebliche Alters­vorsorge?

Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen eine betriebliche Alters­vorsorge in Form einer Betriebsrente. Dieses Betriebsrenten-Modell legt Ihr Arbeitgeber zusammen mit unseren bAV-Experten fest. Sie entscheiden, welchen monatlichen Beitrag Sie selbst zum Aufbau Ihrer Betriebsrente einbringen wollen.

Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist eine freiwillige und zusätzliche Vergütung Ihres Arbeitgebers für Sie. Immer mehr Firmen bieten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Form der Alters­vorsorge an. Unabhängig davon haben Sie als Arbeitnehmer jedoch auch einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, die Sie durch eine sogenannte Entgeltumwandlung selbst ansparen.

Von der Entgelt- oder auch Gehaltsumwandlung spricht man, wenn Sie als Arbeitnehmer einen Teil Ihres Gehalts in eine bAV stecken. Dies geschieht, indem der Arbeitgeber den Beitrag zur bAV direkt vom Bruttolohn abzieht und – gegebenenfalls aufgestockt durch seinen Arbeitgeberanteil – an die Bayern-Leben (den Lebensversicherer der Versicherungskammer) überweist.

Als Auszahlungsform der Direktversicherung können Sie später entweder eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung wählen.

Wie funktioniert die staatliche Förderung der betrieblichen Alters­vorsorge?

Der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Alters­vorsorge, indem er auf Ihren Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Die Beiträge mindern so Ihr steuer- und abgabenpflichtiges Bruttogehalt: Je nach Höhe Ihrer persönlichen Belastung durch Steuerabzüge und Sozialabgaben werden Sie den monatlichen Beitrag nur etwa zur Hälfte im Netto spüren. 

Wie funktioniert der Arbeitgeberzuschuss?

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, für Entgeltumwandlungen mit unserer FirmenRente pauschal 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich als AG-Zuschuss einzuzahlen – soweit Sie selbst Beiträge zur Sozialversicherung einsparen. Die Verpflichtung ist auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt und unterliegt dem Vorbehalt, dass aufgrund von Tarifverträgen keine anderweitigen Regelungen vorliegen. In diesen Fällen kann die Zuschusspflicht geringer ausfallen oder sogar komplett entfallen.

Wie flexibel bleibe ich mit der FirmenRente?

Ganz nach Ihren Bedürfnissen bieten wir bei der Direktversicherung die Flexibilität, die Sie sich für den Aufbau Ihrer Altersabsicherung wün­schen:

  • Sie wählen, ob Sie eine klassische sicherheitsorientierte Kapitalanlage bevorzugen und/oder von günstigen Entwicklungen der Kapitalmärkte profitieren wollen.
  • Während der Laufzeit können Sie den Beitrag an Ihre persönliche Lebenssituation anpassen, also reduzieren, aussetzen oder aufstocken.
  • Sie haben außerdem die Wahl zwischen Rente oder Kapitalauszahlung. 

Was passiert mit der betrieblichen Alters­vorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel?

Die betriebliche Alters­vorsorge bleibt Ihnen sicher, denn bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie unsere FirmenRente entweder mitnehmen oder als private Alterssicherung weiterführen. Auch eine Beitragsfreistellung ist möglich.


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