Eigenbeitrag (Netto)
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Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir möchten euch über die Möglichkeiten unserer Betriebsrente informieren, die wir als Arbeitgeber gerne anbieten. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Zusatzleistung, die euch helfen soll effektiv für das Alter vorzusorgen.
Eigenbeitrag (Netto)
Ersparniss Steuer- und Sozialversicherung
Zuschuss Arbeitgeber
Ablaufleistung
Beispielrechnung: 30 jähriger Mitarbeiter mit einer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr. Die Ablaufleistung beinhaltet auch nicht garantierte Überschüsse. Es wird eine jährlich gleichbleibenden Wertsteigerung von X % der Anteile des Wertsicherungsfonds und der Anlagekonzepte angenommen.
Dein Arbeitgeber zahlt mit in deine Betriebsrente ein und schenkt dir so bis zu 600 Euro im Jahr für deine Altersvorsorge.
Sicher dir die Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit für die Einzahlungen in die Betriebsrente.
Passe deinen monatlichen Beitrag individuell an deine Lebenssituation an und entscheide frei zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung.
Max Mustermann
: Max.Mustermann@Sparkasse.de
: 0151 123456
Sparkasse Musterstadt
Sparkassenstr. 1
12345 Musterstadt
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge, auch Betriebsrente genannt, haben Sie die Möglichkeit, sich über den Arbeitgeber eine Zusatzrente aufzubauen. Denn als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge verwenden. Sie profitieren bei dieser Form der Alterssicherung von einer staatlichen Förderung, da Ihr Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente fließt.
Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für den Abschluss einer bAV, um so die Versorgungslücke im Alter zu schließen, da für sie die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreicht.
Es gibt mehrere Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber einführen kann.
Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Betriebsrente. Dieses Betriebsrenten-Modell legt Ihr Arbeitgeber zusammen mit unseren bAV-Experten fest. Sie entscheiden, welchen monatlichen Beitrag Sie selbst zum Aufbau Ihrer Betriebsrente einbringen wollen.
Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist eine freiwillige und zusätzliche Vergütung Ihres Arbeitgebers für Sie. Immer mehr Firmen bieten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Form der Altersvorsorge an. Unabhängig davon haben Sie als Arbeitnehmer jedoch auch einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, die Sie durch eine sogenannte Entgeltumwandlung selbst ansparen.
Von der Entgelt- oder auch Gehaltsumwandlung spricht man, wenn Sie als Arbeitnehmer einen Teil Ihres Gehalts in eine bAV stecken. Dies geschieht, indem der Arbeitgeber den Beitrag zur bAV direkt vom Bruttolohn abzieht und – gegebenenfalls aufgestockt durch seinen Arbeitgeberanteil – an die Bayern-Leben (den Lebensversicherer der Versicherungskammer) überweist.
Als Auszahlungsform der Direktversicherung können Sie später entweder eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung wählen.
Der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, indem er auf Ihren Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Die Beiträge mindern so Ihr steuer- und abgabenpflichtiges Bruttogehalt: Je nach Höhe Ihrer persönlichen Belastung durch Steuerabzüge und Sozialabgaben werden Sie den monatlichen Beitrag nur etwa zur Hälfte im Netto spüren.
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, für Entgeltumwandlungen mit unserer FirmenRente pauschal 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich als AG-Zuschuss einzuzahlen – soweit Sie selbst Beiträge zur Sozialversicherung einsparen. Die Verpflichtung ist auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt und unterliegt dem Vorbehalt, dass aufgrund von Tarifverträgen keine anderweitigen Regelungen vorliegen. In diesen Fällen kann die Zuschusspflicht geringer ausfallen oder sogar komplett entfallen.
Ganz nach Ihren Bedürfnissen bieten wir bei der Direktversicherung die Flexibilität, die Sie sich für den Aufbau Ihrer Altersabsicherung wünschen:
Die betriebliche Altersvorsorge bleibt Ihnen sicher, denn bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie unsere FirmenRente entweder mitnehmen oder als private Alterssicherung weiterführen. Auch eine Beitragsfreistellung ist möglich.